Anwendungsbereich und Geltung 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen der histocom AG («Verkäufer») und den Kunden («Kunde» oder «Käufer»). Die AGB regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen für den Kauf von Produkten des Verkäufers sowie sonstige Leistungen, einschliesslich Unterhalts- und Beratungsleistungen. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf https://www.histocom.ch/ veröffentlicht. 1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers sind für das Vertragsverhältnis unverbindlich, sofern sie nicht vom Verkäufer mit ausdrücklicher Zustimmung angenommen wurden.
Angebot und Vertragsabschluss 2.1 Die Angebote des Verkäufers sind drei Monate ab Datum der Offerte verbindlich. Vorbehalten bleiben abweichende Vereinbarungen. Der Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Kunden kommt Zustande, sofern der Kunde die Offerte annimmt. Eine mündliche oder schriftliche Auftragserteilung des Kunden gilt als angenommen, wenn sie von dem Verkäufer schriftlich bestätigt wurde oder der Kaufgegenstand an den Kunden direkt zugestellt wird. Besondere Wünsche oder Spezifikationen sind in jedem Auftrag erneut zu erwähnen. 2.2 Ist keine Offerte vorangegangen oder hat die Offerte durch die Verhandlungen der Parteien Änderungen erfahren, kann der Verkäufer dem Käufer eine schriftliche Auftragsbestätigung zustellen. Einwände gegen Auftragsbestätigungen müssen schriftlich innerhalb von sieben Tagen ab Datum der Auftragsbestätigung gerügt werden.
Lieferkosten 3.1 Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers. Dem Verkäufer bleibt das Recht zur Teillieferung und Teilfakturierung ausdrücklich vorbehalten. Der Verkäufer ist in der Wahl der Transportmittel frei, sofern keine ausdrückliche gegenteilige Vereinbarung besteht.
Lieferfrist 4.1 Die üblichen Bearbeitungs- und Lieferfristen liegen innerhalb von 2 Wochen. Lieferfristen oder ein bestimmter Liefertermin ist für den Verkäufer ausschliesslich verbindliche, sofern diese ausdrücklich vereinbart wurden. Sollte wider Erwarten ein vereinbarter Liefertermin nicht eingehalten werden, so hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Ausgeschlossen ist der Vertragsrücktritt durch den Kunden sowie die Geltendmachung von Schadenersatz.
Montage 5.1 Sofern keine abweichende Vereinbarung zwischen den Parteien vorliegt, beinhaltet die Offerte grundsätzlich die Montage des Kaufgegenstandes. 5.2 Der Käufer gewährt dem Verkäufer den notwendigen Zugang zu seinen Räumlichkeiten, sorgt nach Absprache für die Stromversorgung, die Anschlüsse an das Datennetz und stellt den notwendigen Raum zum Aufbewahren von Material und Werkzeug zur Verfügung.
Unterhaltsdienstleistungen 6.1 Der Käufer kann mit dem Verkäufer einen separaten Unterhaltsvertrag abschliessen, wobei die nachfolgenden Bestimmungen anwendbar sind. 6.2 Der Unterhaltsvertrag beinhaltet eine Wartung pro Jahr mit folgenden Leistungen: Die Überprüfung des Systems und Feststellung des Ist-Zustandes, die Funktionskontrolle des Systems, Arbeits- und Anfahrtskosten sowie eine telefonische Hotline an Werktagen (grundsätzlich von 08:00 Uhr – 17:00 Uhr). 6.3 Die vertragliche vereinbarte Vergütung für die Unterhaltsdienstleistung beinhaltet keine Ersatz- und Verschleissteile. Diese werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt.
Prüfungs- und Rügepflichten 7.1 Der Käufer prüft den Kaufgegenstand unverzüglich und hat allfällige Mängel innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung des Kaufgegenstands dem Verkäufer schriftlich und begründet bekannt zu geben. 7.2 Mängel, welche bei der Prüfung nicht erkennbar waren, müssen nach ihrer Entdeckung dem Verkäufer innert 10 Tagen schriftlich und begründet mitgeteilt werden.
Gewährleistung (Garantie) 8.1 Der Verkäufer leistet für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft seiner Waren und Dienstleistungen Gewähr gemäss den Bestimmungen in diesen AGB. 8.2 Der Verkäufer gewährt dem Käufer, sofern keine gegenteilige Abrede getroffen ist, eine Garantiefrist von 24 Monaten ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Auf Reparaturen und Ersatzteilen gewährt der Verkäufer eine Garantiefrist von 6 Monaten. 8.3 Wird dem Verkäufer innert der Garantiefrist ein Mangel schriftlich angezeigt, wird der Verkäufer nach Wahl innert angemessener Frist den Mangel entweder durch Nachbesserung/Reparatur oder Ersatzlieferung beheben. Die Ersatzlieferung kann insbesondere durch den Austausch von defekten Komponenten erfolgen. Ein mangelhafter Kaufgegenstand darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Verkäufers mit fachgerechter Verpackung retourniert werden. Kann der Mangel innert angemessener Nachfrist nicht behoben werden, so hat der Käufer Anspruch auf Wandelung oder Minderung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Darüberhinausgehende Geltendmachung von Schadenersatz (insb. mittelbarer Schadenersatz) wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen. 8.4 Von der Gewährleistung bzw. Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung, übermässiger Beanspruchung, mangelhafter, nicht von uns ausgeführten Montagearbeiten, sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben. 8.5 Jegliche Gewährleistung bzw. Garantie erlischt, wenn der Käufer oder Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an dem Kaufgegenstand vornehmen oder wenn der Käufer nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird.
Reparaturen 9.1 Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages bzw. einer Offerte gewünscht, so hat der Kunde dies dem Verkäufer ausdrücklich anzugeben.
Haftung 10.1 Der Verkäufer schliesst im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jegliche Haftung gegenüber dem Kunden (oder jedem Dritten) insbesondere für die Erfüllung seiner vertraglichen und ausservertraglichen Pflichten aus (einschliesslich für Fahrlässigkeit). 10.2 Hat der Unternehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Hilfspersonen beigezogen, so steht er für eine sorgfältige Instruktion der Beigezogenen ein. Im Übrigen werden Gewährleistung sowie Haftung soweit gesetzlich zulässig vollumfänglich ausgeschlossen. Dieser Gewährleistungs- und Haftungsausschluss gilt insbesondere auch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Zahlungsbedingungen 11.1 Der Käufer hat den vereinbarten Kaufpreis bzw. Vergütung zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer innert der angegebenen Zahlungsfrist gemäss Rechnungsstellung zu begleichen. Der Käufer ist nicht berechtigt, den Kaufpreis bzw. die Vergütung zurückzuhalten oder mit nicht anerkannten Forderungen zu verrechnen. 11.2 Der Verkäufer ist berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Kaufgegenstände zurückzufordern. Eine Verweigerung der Annahme von bestellter Ware entbindet nicht von der Kaufpreiszahlung. Im Falle von Annahme- oder Zahlungsverzug des Käufers gehen sämtliche damit verbundenen Kosten (z.B. Mahn- und Inkassokosten) zu Lasten des Käufers.
Eigentumsvorbehalt 12.1 Sämtliche vom Verkäufer gelieferten Kaufgegenstände bleiben in seinem Eigentum, bis der Käufer den vollständigen Kaufpreis bezahlt hat. Der Verkäufer ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister am Wohnort bzw. Sitz des Käufers eintragen zu lassen. Der Käufer hat dem Verkäufer jegliche Beeinträchtigung seiner Rechte an der in seinem Eigentum stehenden Sachen, insbesondere Pfändungen und sonstige Beschlagnahmen, unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen zum Schutz des Eigentums des Verkäufers mitzuwirken.
Geheimhaltungsverpflichtung 13.1 Die Parteien behandeln alle Tatsachen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Im Zweifel sind die Tatsachen vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemässen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Unternehmers erforderlich ist.
Salvatorische Klausel 14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist diesfalls durch eine neue, gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Auswirkung der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Vertragslücke offenbar wird.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand 15.1 Dieser Vertrag, einschliesslich der Fragen dessen Zustandekommen und Gültigkeit, unterliegt Schweizer Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie internationaler Abkommen. 15.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrages, einschliesslich der Fragen des Zustandekommens, der Gültigkeit, der Ungültigkeit, der Verbindlichkeit, der Umsetzung, der Änderung oder Ergänzung, der Verletzung oder Beendigung dieses Vertrages, ist Zug (ZG).